Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH
der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH
Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Wirksamkeit für alle Tätigkeiten und jegliche Vertragsabschlüsse, die die Firma eLOGIC Energietechnik GmbH im Rahmen ihres Unternehmens durchführt.
Insbesondere schließen die gegenständlichen Bedingungen sämtliche anderen Einkaufs-, Verkaufs- oder allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern unwiderruflich aus, und zwar auch dann, wenn jene Bedingungen ihrerseits die Unwirksamkeit entgegenstehender allgemeiner Geschäfts -bedingungen bestimmen sollten. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer oder Verkäufer bzw. Vertragspartner haben nur dann Wirksamkeit, wenn diese von eLOGIC Energietechnik GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Mit der Auftragsbestätigung an eLOGIC Energietechnik GmbH anerkennt der Verkäufer bzw. Anbieter; mit der Auftragsbestätigung der eLOGIC Energietechnik GmbH anerkennt der Käufer bzw. Auftraggeber die allgemeinen Geschäfts-, Kauf-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Dauer der gesamten, aber auch der zukünftigen Geschäftsbedingungen an.
Sollten Teile dieser AGB nichtig oder rechtswidrig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Weiters gilt ausdrücklich vereinbart, dass in einem solchen Fall die Auslegung gelten soll die dem Willen dieses Vertrages am nächsten kommt.
Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige Gericht in Graz – Austria (zahlbar und klagbar).
Es gilt ausschließlich das das Recht der Republik Österreich.
Die angeführten Montage- und Inbetriebnahmekosten gelten unter der Voraussetzung, dass alle Arbeiten in der Normalarbeitszeit von eLOGIC Energietechnik GmbH und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.
Alle notwendigen Zusatzleistungen durch bauseitig verursachte Leistungsunterbrechungen (z.B. Stromabschaltungen, bauliche Behinderungen durch andere Professionisten, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor Montagebeginn erfüllte Voraussetzungen bzw. Vorbereitungsarbeiten für die Inbetriebnahme und Montage) oder nicht im Liefer- und Leistungsumfang enthaltene Leistungen, werden nach tatsächlichem Aufwand an Material und Arbeitszeit auf der Basis von bestätigten Leistungsnachweisen (Material- und Stundennachweis) verrechnet.
Vorbehaltlich einer positiv abgeschlossenen Bonitätsprüfung durch eLOGIC und wenn nicht anders definiert hat das Angebot eine Gültigkeit von 14 Tagen.
Alle in unserem Angebot genannte Preise und Entgelte verstehen sich in EURO und beruhen auf unseren Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung.
Die in diesem Angebot angeführten Montagepreise bzw. Stundensätze, sowie Regieleistungen basieren auf den Verrechnungssätzen von eLOGIC Energietechnik GmbH und ändern sich mit diesen.
Derzeitige Verrechnungssätze (exkl. MWSt.):
eLOGIC behält sich vor, die angegebenen Beträge bei Änderung der Material- und Montagepreise bzw. Stundensätze entsprechend der Preisgleitformel (oder der and deren Stelle tretende) des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs anzupassen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist, wenn nicht explizit angegeben, in sämtlichen angeführten Preisen nicht enthalten.
Die Kosten für Verpackung und Transport ab Werk bis zum Lieferort, sind, wenn nicht ausdrücklich angegeben, in den angebotenen Preisen nicht enthalten und werden von eLOGIC in der Höhe von 1,5% der Warenpreise an den Auftraggeber weiterverrechnet.
Für die im Auftrag umfassten Systeme und Systemkomponenten wird ein Übernahmeprotokoll bzw. Lieferschein erstellt.
Mit der Erstellung des Übernahmeprotokolls, spätestens jedoch mit Nutzung der von eLOGIC gelieferten Systemkomponenten durch den Auftraggeber gilt das gelieferte System als übernommen.
Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, als Vorauskasse fällig.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei einem Auftragswert über EUR 5.000.- ist bei Auftragserteilung als Anzahlung ein Drittel des Auftragswertes zur Zahlung fällig, das zweite Drittel bei Lieferung der Ware und das dritte Drittel bei Fertigstellung. Spätestens mit Nutzung der von eLOGIC gelieferten Komponenten durch den Auftraggeber gilt das gelieferte System als übernommen.
Im Übrigen hat die Zahlung gemäß den jeweiligen Rechnungen zu erfolgen. Diese werden im Umfang des Lieferfortschrittes bzw. bei Liefertermin entsprechend der Bereitstellung der Systeme und Systemkomponenten gelegt.
Verbesserte Zahlungskonditionen werden nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung gewährt. Die Kosten dafür übernimmt der Auftraggeber.
Im Falle eines Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt, stets nur der Zahlung halber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
eLOGIC Energietechnik GmbH entstehende Mahn-, Inkassospesen, Anwaltskosten und Gebühren sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 42,- zu bezahlen.
Bei Vorliegen von Mängeln, die die Nutzung des gelieferten Systems nicht wesentlich beeinträchtigen, ist der Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, auch nicht teilweise, berechtigt.
Alle gelieferten Systeme und Systemkomponenten bleiben bis zur restlosen Bezahlung vollständig im Eigentum von eLOGIC Energietechnik GmbH.
Wir behalten uns das Recht der Rückholung der von uns gelieferten Systeme bzw. Systemkomponenten unter Aufrechterhaltung des Vertrages vor, wenn bei Fälligkeit trotz Mahnung keine vollständige Bezahlung erfolgt.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, diese verbauen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 42,- zu bezahlen.
Bei Vorliegen von Mängeln, die die Nutzung des gelieferten Systems nicht wesentlich beeinträchtigen, ist der Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, auch nicht teilweise, berechtigt.
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen ab.
Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Soweit es sich um Käufe, Bestellungen, etc. der eLOGIC Energietechnik GmbH gegenüber einem Verkäufer handelt, reist die Ware von diesem zur Firma eLOGIC Energietechnik GmbH und im Falle einer etwaigen Rücksendung, gleichgültig aus welchem Grund diese erfolgt, auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
Im Verhältnis zum Käufer reist die Ware auf dem Weg von der eLOGIC Energietechnik GmbH zu diesem und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, gleichgültig aus welchem Grund diese erfolgt, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war. Der Käufer hat für den Fall der Rücksendung für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.
Im Falle des Versandes von Waren durch eLOGIC Energietechnik GmbH an Käufer unter Verwendung von Post, Bahn oder Spedition/Frachtführer geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B. Fixtermin, verbindlicher Liefertag etc.. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Nur im Falle eines von der Lieferfirma verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurückzutreten; anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferfirma trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.
Ein von der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH zum Käufer übermitteltes Produkt gilt – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird – mit der Übergabe an den Transporteur als abgenommen und beginnt mit diesem Zeitpunkt die Gewährleistungspflicht. Der Vertragsgegenstand gilt als mangelfrei vom Käufer abgenommen, wenn der eLOGIC Energietechnik GmbH nicht innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. ab Abnahme eine detaillierte schriftliche Mängelrüge zugeht.
Die Firma eLOGIC Energietechnik GmbH ist berechtigt, den Vertrag mittels eingeschriebenem Brief mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Verkäufer trotz schriftlicher Aufforderung sich vertragswidrig verhält, insbesondere Leistungsfristen um mehr als 3 Tage aus welchem Grund auch immer überschreitet. eLOGIC Energietechnik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Vorleistungspflicht trotz Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen nicht nachkommt.
Bei Vertragsrücktritt kann eLOGIC eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von bis zu 10% der Auftragssumme einbehalten. Dabei bleibt das Recht nach Konsumentenschutz aufrecht.
Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, wenn dieser trotz Begehrens der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH weder eine adäquate Vorauszahlung leistet, noch eine taugliche Sicherheitsleistung beistellt, über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder ein entsprechender Antrag mangels hinreichendem Vermögen abgewiesen wird.
Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche ist eLOGIC Energietechnik GmbH im Falle eines Rücktrittes berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen vertragskonform abzurechnen. Der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH steht darüber hinaus auch das Recht zu, die Rückstellung bereits erfolgter Lieferungen auf Kosten des Käufers zu verlangen. Bei Vertragsende oder Auflösung, aus welchem Grunde auch immer, trägt der Verkäufer bzw. der Käufer, niemals jedoch die Firma eLOGIC Energietechnik GmbH Gefahr und Kosten der Rückstellung des Vertragsgegenstandes.
Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen bzw. Fertigstellungstermine durch die Firma eLOGIC Energietechnik GmbH berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt oder zum Schadenersatz, wenn die Nichteinhaltung auf Umständen beruhen, die vom Willen der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH unabhängig sind (Lieferverzögerungen der Lieferanten, Streiks, Betriebsunterbrechungen, etc.).
Sollte die Firma eLOGIC Energietechnik GmbH an der Verzögerung ein Verschulden treffen, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen wird jegliche Haftung ausgeschlossen; wie eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungsschäden, Daten- und/oder Informationsverluste, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden, entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden. Die Beweislastumkehr für grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für Kaufleute gilt zudem § 377 HGB. Die Garantie oder Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Anlieferung.
Garantieansprüche oder etwaige Folgeschäden bestehen ferner nicht bei CD, DVD, Software, Verschleißteilen und ähnlichem. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsche Bedienung, unsachgemäß gelagert werden oder falschen Anschluss durch den Kunden verursacht werden; sowie Beeinträchtigung des Betriebs durch äußere Einflüsse. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der eLOGIC Energietechnik GmbH vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der eLOGIC Energietechnik GmbH autorisiert wurden.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist es untersagt, wegen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen ihn auf uns zu verweisen. Im Falle eines Mangels der Ware haben Sie zunächst die Wahl, ob wir nachliefern oder nachbessern sollen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurück geben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Stellt sich heraus, dass der zurückgesandte Artikel mangelfrei ist, trägt der Kunde die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzuhalten oder wegen Forderungen seinerseits – ob behauptet oder festgestellt – eine Aufrechnungserklärung abzugeben. Weiters ist dem Käufer die Übertragung dieses Vertrages, sowie die Abtretung von Rechten und Übertragungen von Pflichten aus diesem Vertrag, an wen auch immer, ohne schriftliche Zustimmung der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH untersagt.
eLOGIC Energietechnik GmbH ist unbeschränkt aufrechnungsberechtigt. Eine Abtretung des Lieferanspruches seitens des Käufers an Dritte ist nur mit Zustimmung der Firma eLOGIC Energietechnik GmbH zulässig. eLOGIC Energietechnik GmbH, nicht aber der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
eLOGIC Energietechnik GmbH übernimmt für die Eignung oder Verwendbarkeit der von ihr angebotenen bzw. vermittelten Produkte und Waren keine wie immer geartete Haftung. Insbesondere wird keine Haftung bei allfälliger unsachgemäßer Verwendung oder Anwendung übernommen.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Der Betrieb des Repeaters erfordert eine individuelle Bewilligung. Bezüglich einer individuellen Bewilligung ist mit der örtlich zuständigen Fernmeldebehörde oder ihrem Provider Kontakt aufzunehmen. Die meisten Repeater Systeme sind Breitbandrepeater und verstärken nicht nur einen Mobilfunkbetreiber, daher sind oft mehrer Bewilligungen erforderlich. Für genauere Informationen fragen Sie ihren Händler.
Eine illegale Inbetriebnahme in Österreich kann verwaltungs- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Bei etwaigen Strafanzeigen ist eLOGIC Energietechnik GmbH schad- und straflos zu halten. Für das ordnungsgemäße funktionieren des Gerätes wird keine Gewähr übernommen.
Die angeführten Bestimmungen gelten für alle Photovoltaikprodukte, welche durch eLOGIC angeboten und verkauft werden. Diese sind z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, und sonstiges Zubehör, welches zum Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen benötigt wird.
Die von uns angebotenen und verkauften Photovoltaikprodukte sind Produkte welche in Dollar-Währung gehandelt werden, daher ist grundsätzlich immer von der Dollarkursklausel und der damit verbundenen möglichen Änderung des Warenwertes auszugehen.
Garantien und Maximalleistungs-Garantien für Photovoltaikprodukte haben Ihre Gültigkeit nur in Anlehnung mit den vom Hersteller festgelegten Bestimmungen, schließen jedoch die in diesen AGB angeführten Bestimmungen nicht aus.
Wenn Photovoltaikprodukte bei normaler Anwendung, Installation, Gebrauch und Betriebsbedingungen aufgrund von Fehlern im Material oder der Verarbeitung innerhalb des Gewährleistungszeitraumes nicht entsprechen, wird eLOGIC innerhalb einer Frist, ab Vorliegen aller dazu notwendigen Unterlagen, nach eigener Wahl das Produkt entweder reparieren, ersetzen oder den Einkaufspreis, der vom Kunden für dieses defekte Produkt bezahlt wurde, zurückerstatten. Garantieansprüche garantieren keinen speziellen Energieertrag, welcher nur von folgenden Maximalleistungs-Garantien geregelt wird.
Wenn es sich beim Kunden um einen Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten die Bestimmungen dieser AGB nur soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.
Der gesamte Inhalt des Angebots ist urheberrechtlich geschützt. Das gesamte Bild- und Textmaterial, Pläne und Skizzen, sowie Konzept, Design und Layout darf ohne Zustimmung des Urhebers nicht vervielfältigt, verbreitet oder sonst wie verwendet werden. Sämtliche, wie auch immer geartete Verwertungsrechte liegen ausschließlich beim Urheber. eLOGIC Energietechnik GmbH behält sich alle Rechte vor. Verletzungen des Urheberrechts werden im Rechtsweg verfolgt.
Wir sind stolz auf unsere realisierten Kundenlösungen und freuen uns über das Interesse potentieller Kunden an unseren Referenzen. Bei Beauftragung berechtigen Sie uns Ihren Firmennamen, bis zum jederzeitigen Widerruf, als Referenzkunde Dritten gegenüber namhaft zu machen.
Selbstverständlich wäre die Erstellung einer Success-Story ein Sonderfall, der immer mit Ihnen abgestimmt werden wird.
Unser Lösungsangebot für Sie entwickelt sich laufend weiter. Durch Bestätigung des Auftrages stimmen Sie zu, dass wir Sie auch in Zukunft über relevante Portfoliothemen und Angebote via Newsletter oder telefonisch informieren. Falls Sie dies nicht wünschen, ersuchen wir um Streichung dieser Passage.
Jede Weitergabe der Vertragsgegenstände, Unterlagen und sonstige Materialien, insbesondere jede Wiederausfuhr kann der Genehmigungspflicht nach den Ausfuhrbestimmungen der USA, der Europäischen Union und allfälliger anderer Staaten unterliegen. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen der betreffenden Behörden vor ihrer Weitergabe zu erwirken. Diese Verpflichtung muss im Falle jeder neuerlichen Weitergabe auf den jeweiligen Erwerber bzw. Verfügungsberechtigten vertraglich überbunden werden.
Rechnungen sind ausnahmslos, in einfacher Ausfertigung, an die auf der Bestellung angeführte Rechnungsadresse zu senden. Auf Lieferscheinen und Rechnungen sind unsere Bestellnummer, Projektnummer, Name des Auftragsgebers sowie unsere Bestellposition unbedingt anzuführen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Angebot bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.